Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Rodday Schweiz AG

1. Grundsätzliches

Das Vertragsverhältnis zwischen Rodday AG und Ihren Klient:innen wird bestimmt durch

  1. die gemeinsame Rahmenvereinbarung
  2. die individuelle Bedarfsabklärung (Leistungsplanung)
  3. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. die kantonal geregelten Tarife gemäss Gesetz über die Pflegefinanzierung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Rodday AG und ihren Klient:innen. Im Rahmen des Vertrages erbringt Rodday AG entgeltliche Dienstleistungen im pflegerischen Bereich der Wundberatung und -versorgung. Soweit die individuellen Vereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Spezielles vorsehen, gelten als Rechtsgrundlage die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes über den Auftrag (Art. 394ff.).

2. Leistung

Rodday Wundexperten unterstützen die Klient:innen mit pflegerischen Dienstleistungen zur Förderung der Wundheilung. Dabei werden die eigenen Ressourcen der Klient:in, ihrer/seiner Angehörigen oder ihres/seines sozialen Umfeldes berücksichtigt. Die Dienstleistungen erfolgen nach gesetzlichen und internen Vorgaben und Richtlinien.
Der Umfang der Dienstleistungen wird in der Bedarfsabklärung, im Leistungsplanungsblatt und der Wunddokumentation festgehalten.

3. Erster Besuch zu Hause

In einem Gespräch vor Ort werden Gesundheitszustand und Bedarf zur Wundberatung- und Versorgung zusammen mit der/dem Klient:in (und/oder ihren/seiner Angehörigen) abgeklärt. Dieses Gespräch wird bei veränderten Umständen, spätestens jedoch nach drei Monaten, wiederholt und der Bedarf entsprechend angepasst.

4. Elektronische Pflegedokumentation

In der Pflegedokumentation wird die gesundheitliche Situation der Klienten:innen aufgezeichnet, einschliesslich laufender Veränderungen sowie aller pflegerischen Massnahmen, inkl. ärztlicher Verordnungen. Diese elektronische Pflegedokumentation bleibt Eigentum von Rodday Schweiz AG. Der/ die Klient:in hat die Möglichkeit, jederzeit Einsicht in die Akten zu erhalten.

5. Abbestellung von Leistungen

Während des Einsatzes vor Ort muss der/ die Klient:in anwesend sein. Einsätze, die der/ die Klient:in weniger als 24 Stunden oder gar nicht im Voraus abbestellt, sind zu bezahlen. Bei einem notfallmässigen Spitaleintritt oder im Todesfall erfolgt keine Verrechnung.

6. Vertragskündigung

Die Kündigung des Vertrags kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
In besonderen Fällen behält sich die Rodday Schweiz AG vor, den Vertrag fristlos zu kündigen (z.B. bei Nichtbezahlung von Rechnungen oder bei Auftreten von unzumutbaren Verhältnissen oder Verhaltens seitens der Klienten:innen).

7. Wund- und Pflegematerialien

Das Material, das zur Wundbehandlung notwendig ist, bestellt die Wundexpert:in direkt bei der Spezialapotheke MediService. Diese schickt das Material zum/ zur Klient:in nach Hause.
Der/ die Wundexpert:in informiert im Voraus über mögliche Selbstkosten, falls bei Produkten die Kosten nicht vollumfänglich durch die Krankenkassen übernommen werden.

Verbrauchsmaterial für die Pflege, wie z. B. Desinfektionsmittel oder Handschuhe, ist im Tarif enthalten und wird nicht zusätzlich verrechnet.

8. Dienstleistungsgrenzen

Der Dienstleistungsumfang zur Wundberatung und -versorgung wird im Rahmen des ersten Besuchs vereinbart. Die Rodday Wundexpert:innen sind für die Beratung, Koordination und Behandlung der Wunde zuständig. Eine mehrmalig pro Woche nötige Wundversorgung muss durch eine lokale Spitex-Organisation sichergestellt werden. Die Klient:in nimmt zur Kenntnis, dass die Rodday Wundexpert:in in diesem Fall nach Absprache die Koordination mit einer weiteren Spitex-Organisation übernimmt.

9. Tarife und Rechnungsstellung

Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflege-, IV-, Unfall- oder Militärversicherung übernommen werden, werden in den gesetzlichen Bestimmungen und allfälligen Verträgen zwischen den Leistungserbringern und den Versicherungen geregelt.
Eine allfällige Patientenbeteiligung (sofern keine andere Spitex involviert ist) von max. CHF 15.35/Tag (kantonal unterschiedlich) wird dem/der Klient:in direkt in Rechnung gestellt. Die Vergütung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

10. Datenschutz

Rodday AG hat seine Mitarbeitenden zur Einhaltung der Schweigepflicht sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten der Klientin/des Klienten gespeichert oder an Dritte übermittelt werden, insbesondere an Krankenversicherer, Ärzte, Alters- und Pflegeinstitutionen, staatliche Amtsstellen und an die Wohnsitzgemeinde. Die Klientin/der Klient erklärt sich mit dieser Verwendung der Daten ausdrücklich einverstanden. Beim Umgang mit diesen Daten werden die geltenden Datenschutzgesetze beachtet. Folgende Daten können an Dritte übermittelt werden:

    • Stammdaten (grundlegende Daten über Sie, z.B. Anrede, Name, Kontaktdaten oder Geburtsdatum)
    • Gesundheitsdaten (z.B. Diagnose, Angabe Grundversicherer oder Zusatzversicherer, Verlauf)
    • Angaben über Beziehungen zu Drittpersonen, die von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind (z.B. die Person Ihres Vertrauens, die Sie Rodday AG angegeben haben)

 11. Haftung

  Die Rodday Schweiz AG haftet für Schäden, die durch Mitarbeitende vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden. Jegliche weitere Haftung wird ausgeschlossen.

12. Mitarbeitende

Alle Rodday Wundexpert:innen verfügen über einen Abschluss als Dipl. Pflegefachperson HF oder FH, mit einem zusätzlichen Diplom für Wundexpertise.